GmbH - Insolvenzschutz

Insolvenz vermeiden

Insolvenz in der Coronakrise

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Coronakrise die Vorschriften zur Insolvenz auch für Kapitalgesellschaften, wie GmbH's, UG' und AG's verändert. Die Neuerungen sollen vorerst bis zum 30.9.2020 gelten und können per Verordnung bis zum 31.3.2021 verlängert werden.

Der Geltungsbereich dieser Neuerungen erstreckt sich auf Unternehmen, deren Krise durch die Coronakrise bedingt sind.

Die wichtigsten Änderungen im Überbick:

  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
  • Haftungserleichterungen für Geschäftsführer für Zahlungen nach Insolvenzreife
  • Aussetzung von Rückgewährsansprüchen für Gesellschafterdarlehen
  • Aussetzung von Insolvenzanträgen durch Gläubiger
  • Aussetzung von strafbewehrten Insolvenzverschleppungstatbeständen

Vorteile für Sie als Geschäftsführer / Gesellschafter:

Nutzen Sie diese historische Chance die es Ihnen erlaubt, Ihr insolvenzreifes Unternehmen sanktionslos zu verkaufen oder in Ruhe zu sanieren. Die neuen Regelungen erlauben eine Vielzahl von Möglichkeiten Ihre Haftung im Anfechtungsfalle auf 0 zu reduzieren. Weiterhin kann übergangsweise kein Gläubiger eine Insolvenz gegen Ihr Unternehmen beantragen. Ihre Gesellschafterdarlehen sind geschützt und werden nicht wie bisher nachrangig behandelt. Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzämter werden ausgesetzt. Kein Staatsanwalt ermittelt wegen Insolvenzverschleppung. Keine Haftung im Rahmen der Insolvenzordnung.

Sie haben Zeit in Ruhe alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, Ihre "Problem-GmbH" formvollendet und rechtssicher zu "sanieren". Gerne unterstütze ich Sie dabei.


Durch die Beauftragung meines Unternehmens wird der bürokratische Aufwand für den Interessenten auf einen einzigen Notartermin reduziert. Die Beauftragung umfasst die Auswahl des passenden Verfahrens, die Herbeiführung der formellen und materiellrechtlichen Voraussetzungen für dessen Durchführung, die Vertretung und/oder Begleitung zu den Notarterminen sowie die Überwachung des Vollzuges der Änderungen im jeweiligen Register durch unseren Justitiar.





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